SF-Klassen alter, nicht aktiver Policen werden übernommen !
Abtretung / Übernahme von Policen Dritter !
Kündigungstermin 30.11.2023
Vertragsgrundlage
Gesetzl. Grundlage für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind die allg. Haftpflicht- und Kaskobedingungen für den gewerblichen Güterverkehr - AHKB.
Geltungsbereich
Europa, einschl. GUS-Staaten
Deckungsumfang
Haftpflicht: 100 Mio. €, maximal 8 Mio. € je geschädigte Person
Kasko: Vollkasko mit € 500,-- und Teilkasko mit € 150,-- Selbstbeteiligung je Schadenfall
Prämien - SF Klasse 0 (mtl. brutto)
Fahrzeuggruppe | Gesamtprämie |
---|---|
LKW bis 7,5 to. Gesamtgewicht | € 280,00 |
LKW über 7,5 to. Gesamtgewicht | € 420,00 |
Sattelzugmaschinen | € 460,00 |
Anh./Auflieger 35 to. Gesamtgewicht | € 51,00 |
Deckungserweiterung
Berge- und Abschleppkosten bis € 7.500,--
GAP Deckung
Kostenübernahme bei Brems-, Betriebs-, Bruch-, und Verwindungsschäden
Gefahrgut
Zuschlag von 10% auf Kfz-Haftpflichtprämie
Flottenversicherung ab 3 ziehenden Fahrzeugen
Sonderkonditionen
Großschadenkappung
Gewinnbeteiligung
Rahmenvertrag
Ein Rahmenvertrag wird individuell abgestimmt im Hinblick auf
Vertragsdauer
Gewinnbeteiligung
Ex-Mietfahrzeuge, Ex-Leasingfahrzeuge
Erhalten Sonderprämien, sofern diese Fahrzeuge in Eigentum des Versicherungsnehmers übergehen
Beitragsgarantie für 2024
Für Anträge mit Versicherungsbeginn 01.01.2024 wird Logistik-Assekuranz-Kunden der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültiger Beitrag/2023 garantiert. Die Beitragsgarantie gilt bis zum 30.09.2023!
Sonderrisiken in Verbindung der KFZ-Haftpflicht-/Kaskoversicherung
- GAP-Deckung
- Betriebs-, Brems-, Bruch-, Verwindungsschäden
- Gefahrgut
Zu 1) GAP-Deckung
Vom Fahrzeugvermieter – Fahrzeugleasinggesellschaft wird oftmals eine GAP-Deckung verlangt. Was heißt GAP-Deckung? Im Falle eines Totalschadens übernimmt die GAP-Deckung-Versicherung den Differenzwert zwischen Buchwert und Zeitwert des Fahrzeuges. Eine entsprechende Absicherung ist gegen geringen Aufschlag über die Kasko-Versicherung zu versichern.
Zu 2) Betriebs-, Brems-, Bruch-, Verwindungsschäden
Begriff der Fahrzeugvollversicherung. Schäden, die auf einem inneren Betriebsvorgang des Fahrzeugs beruhen, beim Bremsen unmittelbar am Fahrzeug entstehen sowie Bruchschäden durch Materialfehler und Verschleiß sind kein Unfall im Sinn der Kraftfahrt-Versicherung und fallen somit nicht unter den Versicherungsschutz der Fahrzeugvollversicherung. Ein Unfall als Folge derartiger Schäden oder als Folge eines Bremsvorgangs (wenn z. B. das versicherte Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt) ist jedoch versichert, da es sich hier um ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis handelt, das damit unter den Unfallbegriff nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt (AKB) fällt.
Eine entsprechende Absicherung ist gegen geringen Aufschlag über die Kasko-Versicherung zu versichern.
Zu 3) Gefahrgut
Gefahrguttransporte sind für die KFZ-Versicherer ein besonderes Risiko. Von einigen Gesellschaften werden Gefahrguttransporte überhaupt nicht gezeichnet.
Gefahrguttransporte fallen unter den Deckungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Prämie erhöht sich um 10 % bis 20 %. Wird Deckungsschutz für Gefahrgut gewünscht, ist das Ausfüllen der beigefügten ADR-Gefahrgut-Klassifizierung erforderlich.